Haus und Grund vor Gericht: Kampf gegen CO2-Kostenregelung bei Mietwohnungen

Seit Anfang Januar dieses Jahres sind Eigentümer von Mietshäusern, die eine schlechte Dämmung aufweisen, verpflichtet, den Großteil der Kosten aus eigener Tasche zu tragen. Der Interessenverband dieser Eigentümer, Haus und Grund, plant jedoch, das entsprechende Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzufechten.

Kai Warnecke, der Präsident des Eigentümerverbands, äußerte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass sie den Weg nach Karlsruhe suchen, um die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der Kosten zwischen Mietern und Vermietern überprüfen zu lassen. Er erklärte, dass die ersten Betriebskostenabrechnungen nach dem neuen System in diesem Jahr erstellt wurden und sie die rechtliche Prüfung in Angriff nehmen werden, sobald ein geeigneter Fall vorliegt. Dies wird voraussichtlich in den nächsten Monaten der Fall sein.

Das neue System zur Verteilung der Kosten bei Mietwohnungen aufgrund des CO2-Ausstoßes wurde für das Jahr 2023 eingeführt und basiert auf einer Entscheidung der Ampelkoalition. Dabei sollen Vermieter in Gebäuden mit einem hohen Kohlendioxid-Ausstoß pro Quadratmeter einen größeren Teil der Kosten übernehmen, während in Gebäuden mit einem niedrigen Kohlendioxid-Ausstoß die Mieter stärker belastet werden.

Warnecke äußerte Bedenken hinsichtlich der Eignung dieses Maßstabs zur Begründung der Kostenverteilung. Er betonte, dass Vermieter keinen Einfluss auf den Energieverbrauch der Mieter haben. Insbesondere wies er darauf hin, dass Personen in schlecht isolierten Häusern eher dazu neigen könnten, sich wärmer anzuziehen, anstatt die Wohnung auf 21 Grad zu heizen, da ihnen bewusst ist, dass dafür mehr Energie benötigt wird. Diese Unterschiede im Verhalten könnten jedoch den CO2-Ausstoß nicht beeinflussen, so Warnecke.

Der Verband schlägt stattdessen vor, die Einnahmen aus dem CO2-Ausstoß über ein Klimageld umzuverteilen, das auch eine soziale Komponente enthalten würde. Bundesfinanzminister Christian Lindner machte jedoch deutlich, dass die Entscheidung über die Auszahlung eines Klimageldes erst in der nächsten Legislaturperiode getroffen werden soll. Er erklärte, dass technisch ab 2025 eine Pro-Kopf-Auszahlung möglich sei, aber die politische Entscheidung darüber nach der nächsten Wahl getroffen werden müsse.



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