Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie uns über eine Immobilie informieren möchten, die verkauft oder vermietet werden soll, belohnen wir Sie für Ihren Tipp - vorausgesetzt, er führt zu einem Abschluss.
Für Ihre Tippgeber-Prämie müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Falls Sie daher jemanden in Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollten Sie schnell handeln. Senden Sie uns die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Dabei sind Informationen zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie selbst und Ihre eigenen Kontaktangaben besonders wichtig. Je umfangreicher Sie uns informieren, desto besser können wir Ihnen helfen.
Für Ihre Tippgeber-Prämie müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die EISS Immobilien GmbH ist über das Objekt nicht informiert.
- Das Objekt befindet sich in der Region Böblingen und Umgebung.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.
Falls Sie daher jemanden in Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollten Sie schnell handeln. Senden Sie uns die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Dabei sind Informationen zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie selbst und Ihre eigenen Kontaktangaben besonders wichtig. Je umfangreicher Sie uns informieren, desto besser können wir Ihnen helfen.

Nur solche Objekte können von uns berücksichtigt werden, die noch nicht in unserer Datenbank erfasst sind. Des Weiteren sind Immobilien ausgeschlossen, die uns bereits von einem anderen Tippgeber genannt wurden. Zusätzlich behalten wir uns das Recht vor, Objekte abzulehnen.
Sofern die Immobilie den genannten Anforderungen entspricht, werden wir den Eigentümer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Eigentümer im Vorfeld darüber, dass wir seine Daten weitergeben werden, holen Sie seine Zustimmung ein und kündigen Sie an, dass wir Kontakt aufnehmen werden.
Sofern die Immobilie den genannten Anforderungen entspricht, werden wir den Eigentümer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Eigentümer im Vorfeld darüber, dass wir seine Daten weitergeben werden, holen Sie seine Zustimmung ein und kündigen Sie an, dass wir Kontakt aufnehmen werden.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihrer übermittelten Daten. Wenn Sie uns jedoch per Brief oder E-Mail einen Tipp zukommen lassen, schicken wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung.
Rechtsanwälte und Steuerberater sind von der Tippgeber-Prämie ausgeschlossen, da sie aus berufsrechtlichen Gründen diese nicht annehmen dürfen. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Rechtsanwälte und Steuerberater sind von der Tippgeber-Prämie ausgeschlossen, da sie aus berufsrechtlichen Gründen diese nicht annehmen dürfen. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
