Partner weg – Haus weg! Was passiert nach der Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie?

Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung ist weit mehr als irgendeine x-beliebige Immobilie. Sie ist das lieb gewonnene Zuhause, das Sie über die Jahre für sich und Ihre Familie geschaffen haben. Leider ist sie im Falle einer Scheidung oder Trennung oft auch der zentrale Streitpunkt. Wer bleibt in der Scheidungsimmobilie wohnen, soll die Wohnung verkauft oder vermietet werden und besteht noch ein offener Kredit? Hier erfahren Sie, wie sich Streits mit dem Ex-Partner über die Scheidungsimmobilie vermeiden lässt.
Eine Scheidung ist für alle Beteiligten immer ein schwieriges Thema, auf dessen weitreichende Auswirkungen man oft nicht genügend vorbereitet ist. So denken die wenigstens glücklichen Paare nach der Hochzeit daran, dass dieses Glück womöglich nicht ewig währt und setzen sich nicht mit den Folgen einer Scheidung auseinander. Doch wie geht es weiter mit dem gemeinsamen Haus, wenn es nun doch zu einer Trennung kommt und kein Ehevertrag abgeschlossen wurde? Wir geben Ihnen die Antwort!

Wie funktioniert der Zugewinnausgleich bei der gemeinsamen Immobilie?


Ehepaare, die keinen Ehevertrag schließen, leben automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Dadurch werden die finanziellen Angelegenheiten klar geregelt. Konkret bedeutet das, dass beide Ehepartner auch nach der Hochzeit weiterhin getrennte Vermögen haben und dass das Eigentum des jeweiligen Partners auch nach der Eheschließung sein alleiniges Eigentum bleibt. Das heißt also: An den Vermögensverhältnissen ändert sich nach der Heirat nichts. Was vielen jedoch oft nicht bewusst ist, ist die Tatsache, dass dies auch für den Vermögenserwerb innerhalb der Ehe gilt. Kauft oder erbt beispielsweise einer der Ehepartner ein Haus, ist dies allein sein Eigentum. Nur wenn beide Eheleute das Haus gemeinsam kaufen, sind auch beide Eigentümer.

Endet die Zugewinngemeinschaft durch eine Scheidung, findet jedoch ein Zugewinnausgleich statt. Dabei wird das Vermögen beider Partner vor der Eheschließung mit dem Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen. Hat einer der Partner einen deutlich höheren Zugewinn, kann derjenige mit dem niedrigeren Zugewinn einen Teil davon für sich beanspruchen. Vereinfacht ausgedrückt wird die Differenz beider Zugewinne halbiert. Diese Hälfte kann der Partner mit dem niedrigeren Gewinn für sich einfordern. Doch was bedeutet das für die gemeinsame Immobilie? Da es beim Zugewinnausgleich rein um auszuzahlende Geldbeträge geht, ist dieser Fall weitaus komplizierter. Als Lösung kommt beispielsweise der gemeinsame Verkauf infrage, dessen Erlös untereinander aufgeteilt werden kann. Möglich ist außerdem, dass einer der Partner die Immobilie übernimmt und den anderen ausbezahlt. Sollte der Immobilienkredit noch nicht abbezahlt sein, wird meist der Ehegatte, der die Immobilie übernimmt, alleiniger Kreditnehmer. Dem muss jedoch die Bank zuvor zustimmen. Kommt keine gütliche Einigung zustande, entscheidet das Gericht. Dies ist jedoch mit deutlich höheren Kosten verbunden.

Clevere Alternative: Haus verkaufen oder vermieten


Der Verkauf des gemeinsamen Hauses ist oft der naheliegendste Schritt, um mit dem Ex-Partner und dem ehemals gemeinsamen Zuhause abzuschließen. Einigen sich beide Parteien darauf, lohnt es sich hier in jedem Fall, einen erfahrenen Makler mit der Wertermittlung sowie dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen.

Die Vermietung der gemeinsamen Immobilie kann eine vergleichsweise einfache und kostengünstige Alternative sein. Insbesondere dann, wenn ein Verkauf wegen fallender Immobilienpreise in Verbindung mit offenen Schulden nicht lohnend ist. Ein weiterer positiver Effekt sind die Mieteinnahmen – auch auf lange Sicht. Voraussetzung für die Vermietung ist aber natürlich, dass beide Partner gemeinsam als Vermieter auftreten und funktionieren können. Ist dagegen ein vollständiger Kontaktabbruch gewünscht, ist eine Vermietung nicht die geeignete Lösung.Haben Sie noch Fragen dazu oder wünschen sich eine umfassende Beratung?