Immobilie erben: Alles Wissenswerte zusammengefasst
Wer eine Immobilie erbt, dem gehen viele Fragen durch den Kopf: Wie viel ist das Haus wert? Ist es belastet und sollte ich das Erbe deshalb lieber ausschlagen? Kann ich das überhaupt? Ziehe ich selbst ein oder verkaufe beziehungsweise vermiete ich die Wohnung weiter? Und was ist eigentlich mit dem Grundbucheintrag? Die Antworten auf diese Fragen haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst.
Als Immobilienerbe befinden Sie sich zweifelsohne in einer Ausnahmesituation. Obwohl die Zeit emotional oft sehr schwierig ist, müssen Sie eine ganze Reihe wichtiger Entscheidungen treffen. Diese sind oft nicht minder schwierig und erfordern eine sachliche, objektive Herangehensweise, damit keine überstürzten Entschlüsse gefasst werden, die Sie später bereuen. Hier empfiehlt es sich, sich nicht von seinen Gefühlen leiten zu lassen, sondern sich professionelle Unterstützung zu holen. Denn an erster Stelle steht meist die Frage, wie viel das betreffende Objekt überhaupt wert ist.
Erbe antreten oder ausschlagen? Eine Wertermittlung bringt Gewissheit
Zunächst ist es sinnvoll, eine Immobilienbewertung von einem Experten vornehmen zu lassen, um Klarheit über den tatsächlichen Wert des Objekts zu bekommen. Ob es sich für Sie finanziell lohnt, das Erbe anzutreten, hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Wert der Immobilie höher ist als etwaige ausstehende Verbindlichkeiten oder Schulden. Denn wer eine Immobilie erbt, wird zum offiziellen Rechtsnachfolger und erbt dementsprechend auch nicht abbezahlte Hypotheken und Ähnliches direkt mit. Um zu erfahren, ob das Haus möglicherweise überschuldet ist, hilft nur ein Blick ins Grundbuch. Dies sollte möglichst rasch erfolgen, denn falls das Erbe nicht lohnt, müssen Sie dies innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Stichtag ist der Tag, an dem Sie von dem Erbe erfahren haben. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Erbe automatisch als angetreten. Einzige Ausnahme: Sie befinden sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland oder der Verstorbene hatte seinen Wohnsitz im Ausland. Dann wird die Frist in der Regel auf sechs Monate verlängert.
Was geschieht mit der vererbten Immobilie?
Wenn Sie das Erbe antreten, sollten Sie sich so schnell wie möglich in das Grundbuch eintragen lassen. Dafür stellen Sie als Erbe einen Antrag auf Grundbuchberichtigung beim zuständigen Grundbuchamt. Innerhalb von zwei Jahren ist dies gebührenfrei. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie berechtigter Erbe sind. Ein rechtsgültiger Erbvertrag oder ein notarielles Testament reichen hierfür aus. Ist dies nicht vorhanden, weil die Immobilie entsprechend der gesetzlichen Erbfolge vererbt wurde, gilt ein gültiger Erbschein als Nachweis. Dieser ist jedoch kostenpflichtig und richtet sich nach dem Wert der Erbschaft. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie die Immobilie bald verkaufen möchten, ist eine Grundbuchberichtigung nicht unbedingt erforderlich. Dennoch sollten Sie das Grundbuchamt darüber informieren.
Sie möchten das Erbe antreten, wissen aber noch nicht, wie Sie mit der Immobilie verfahren sollen? Im Grunde haben Sie hier drei Möglichkeiten: Entweder Sie verkaufen die Immobilie oder Sie behalten sie und nutzen sie entweder für sich selbst oder vermieten die Räumlichkeiten. Welche Option die richtige ist, lässt sich nur individuell für Ihre persönliche Situation entscheiden. Worüber Sie sich bei der Entscheidungsfindung aber im Klaren sein sollten, sind neben den eigenen Vorstellungen und Wünschen auch steuerliche Aspekte. Wichtig ist auch, welchen Zustand die Immobilie hat und ob beziehungsweise welche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten notwendig sind. Wer selbst in die Immobilie einzieht, kann sich hohe Erbschaftssteuern sparen, im Idealfall sogar komplett. Wenn Sie das Haus allerdings vermieten möchten, fällt die Erbschaftssteuer an. Bedenken Sie, dass auch Mieteinnahmen steuerpflichtig sind. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie dies finanziell stemmen können, empfehlen wir, sich Rat bei unserem Experten zu holen. Als Alternative bleibt der Verkauf der Immobilie – ein oft gewinnbringendes, aber zeitlich langwieriges und aufwendiges Verfahren, bei dem die Unterstützung durch einen Immobilienmakler Gold wert ist.
Für eine detaillierte und individuelle Beratung zu diesem komplexen Themenbereich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Erbengemeinschaft: Eine gemeinsame Einigung zahlt sich aus
Wenn kein Testament vorliegt und die gesetzliche Erbfolge herangezogen wird, gibt es meist mehrere Erben, also eine sogenannte Erbengemeinschaft. In diesem Fall entscheiden alle gemeinsam, wie mit dem Nachlass verfahren wird. Das heißt, ob die Immobilie vermietet oder verkauft wird oder beispielsweise einer das Haus übernimmt und die anderen Erben auszahlt. Konflikte sind bei diesem emotionalen Thema oft vorprogrammiert. Wer es schafft, Streit zu vermeiden und sich zu einigen, spart sich jedoch nicht nur viel Stress, sondern auch langwierige und kostspielige Verfahren. Ein Makler ist hierbei sehr hilfreich. Denn können sich die Parteien nicht einigen, droht eine Teilungsversteigerung der Immobilie. Diese ist jedoch nicht so gewinnbringend wie der reguläre Verkauf und zieht sich über mehrere Monate. Mit der Beauftragung eines Maklers lässt sich ein höherer Gewinn für das Haus herausholen und die Kosten für das gerichtliche Verfahren sparen. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen.
