Grundschuld beim Verkauf
Was Eigentümer wissen sollten, damit Bank, Notar und Kaufpreiszahlung sauber zusammenpassen.
Kurz erklärt: Grundschuld beim Verkauf
- Die Grundschuld muss nicht „einfach weg“, aber sie muss zum Notartermin sauber geregelt sein.
- In der Praxis gibt es meist zwei Wege: Löschung oder Ablösung über die Bank.
- Wichtig ist der Ablösebetrag und dass der Notar die Kaufpreiszahlung korrekt aufteilt.
Grundschuld im Grundbuch und Verkauf in der Praxis
Viele Eigentümer im Kreis Böblingen verkaufen eine Immobilie, obwohl noch eine Grundschuld im Grundbuch steht. Das ist völlig normal und verhindert den Verkauf nicht. Entscheidend ist nur, wie die Grundschuld im Rahmen des Notartermins und der Kaufpreiszahlung abgewickelt wird.
Eine Grundschuld ist eine Sicherheit für die Bank. Sie bleibt meist auch dann im Grundbuch stehen, wenn das Darlehen später vollständig zurückgezahlt wurde, weil sie nicht automatisch gelöscht wird. Beim Verkauf gibt es deshalb fast immer eine Abstimmung zwischen Verkäufer, Bank und Notar.
In der Praxis gibt es zwei typische Wege. Entweder wird die Grundschuld gelöscht oder sie wird im Zuge der Kaufpreiszahlung abgelöst. Welche Variante gewählt wird, hängt davon ab, ob noch eine Restschuld besteht und ob der Käufer die Finanzierung über eine andere Bank abwickelt.
Wenn noch ein Kredit läuft, fordert der Verkäufer bei seiner Bank einen Ablösebetrag an. Die Bank teilt mit, welcher Betrag zur vollständigen Rückzahlung nötig ist und erstellt nach Zahlung eine sogenannte Löschungsbewilligung. Dieses Dokument bestätigt, dass die Bank mit der Löschung der Grundschuld einverstanden ist. Der Notar nutzt diese Unterlagen, um die Löschung zu veranlassen.
Wichtig ist dabei der Ablauf über das Notaranderkonto oder die direkte Kaufpreiszahlung nach Fälligkeitsmitteilung. Häufig wird der Kaufpreis so gesteuert, dass zuerst die Bank den Ablösebetrag erhält und erst danach der verbleibende Betrag an den Verkäufer ausgezahlt wird. So sind Käufer und Bank rechtlich abgesichert und der Eigentümer hat eine saubere Abwicklung.
Für Eigentümer ist vor allem wichtig, frühzeitig die Bank einzubinden. Denn Ablöseauskünfte und Unterlagen dauern oft länger als erwartet. Wer das rechtzeitig plant, vermeidet Verzögerungen beim Notartermin und bei der Kaufpreiszahlung.
Eine Grundschuld ist eine Sicherheit für die Bank. Sie bleibt meist auch dann im Grundbuch stehen, wenn das Darlehen später vollständig zurückgezahlt wurde, weil sie nicht automatisch gelöscht wird. Beim Verkauf gibt es deshalb fast immer eine Abstimmung zwischen Verkäufer, Bank und Notar.
In der Praxis gibt es zwei typische Wege. Entweder wird die Grundschuld gelöscht oder sie wird im Zuge der Kaufpreiszahlung abgelöst. Welche Variante gewählt wird, hängt davon ab, ob noch eine Restschuld besteht und ob der Käufer die Finanzierung über eine andere Bank abwickelt.
Wenn noch ein Kredit läuft, fordert der Verkäufer bei seiner Bank einen Ablösebetrag an. Die Bank teilt mit, welcher Betrag zur vollständigen Rückzahlung nötig ist und erstellt nach Zahlung eine sogenannte Löschungsbewilligung. Dieses Dokument bestätigt, dass die Bank mit der Löschung der Grundschuld einverstanden ist. Der Notar nutzt diese Unterlagen, um die Löschung zu veranlassen.
Wichtig ist dabei der Ablauf über das Notaranderkonto oder die direkte Kaufpreiszahlung nach Fälligkeitsmitteilung. Häufig wird der Kaufpreis so gesteuert, dass zuerst die Bank den Ablösebetrag erhält und erst danach der verbleibende Betrag an den Verkäufer ausgezahlt wird. So sind Käufer und Bank rechtlich abgesichert und der Eigentümer hat eine saubere Abwicklung.
Für Eigentümer ist vor allem wichtig, frühzeitig die Bank einzubinden. Denn Ablöseauskünfte und Unterlagen dauern oft länger als erwartet. Wer das rechtzeitig plant, vermeidet Verzögerungen beim Notartermin und bei der Kaufpreiszahlung.
Häufige Fragen zur Grundschuld beim Verkauf
Muss sie vor dem Verkauf gelöscht sein
Nein, sie kann auch im Verkauf über den Notar gelöscht werden.
Was ist der Unterschied zur Restschuld
Grundschuld steht im Grundbuch, Restschuld ist der offene Kreditbetrag.
Wie läuft die Ablösung beim Verkauf ab
Der Notar steuert die Zahlung, zuerst Bank, dann der Rest an Sie.
Welche Unterlagen brauche ich von der Bank
Meist Ablösebetrag und später die Löschungsbewilligung für den Notar.
Wer kümmert sich um die Löschung im Grundbuch
Der Notar veranlasst die Löschung, sobald die Bank zugestimmt hat.
Verzögert sie den Verkauf oder Notartermin
Nur wenn die Bankunterlagen zu spät kommen oder Daten fehlen.
Den gesamten Überblick finden Sie auf der Seite: Haus verkaufen trotz Kredit / Restschuld.
