Die Auswirkung der neuen EU-Richtlinien zur Sanierung auf Hausbesitzer

In Bezug auf die energetische Sanierung von Gebäuden haben Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten vor Kurzem eine bedeutsame Einigung erzielt. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen der Bemühungen, die ambitionierten Klimaziele der EU zu erreichen. Konkret streben die EU-Staaten und das Parlament an, den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 im Durchschnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu reduzieren, wie in Brüssel am Donnerstagabend bekanntgegeben wurde.

Schlüsselpunkte der Einigung:

Zwang zur Sanierung?

Hausbesitzer sind nicht zwingend verpflichtet, ihre Immobilien sofort zu sanieren. Die genauen Auswirkungen dieser Vorgaben auf Hausbesitzer und die Wirtschaft hängen entscheidend von der Umsetzung durch Deutschland ab. Im Gegensatz zu früheren Befürchtungen hat Berlin jedoch einen größeren Handlungsspielraum erhalten.

Kosten des Vorhabens:

Die Kosten variieren je nach Umsetzung der Vorgaben durch Deutschland. Schätzungen des Eigentümerverbandes Haus & Grund zufolge könnten etwa 2,3 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 0,1 Million Mehrfamilienhäuser von den Maßnahmen betroffen sein. Jährlich könnten für eine Teilmodernisierung dieser Gebäude etwa 17 Milliarden Euro erforderlich werden. Allerdings sehen Experten Potenzial für Skaleneffekte durch die Sanierung größerer Wohnblöcke, was die durchschnittlichen Kosten pro Wohneinheit senken könnte.

Ausnahmen:

Es gibt Ausnahmen für bestimmte Gebäude, darunter landwirtschaftliche, denkmalgeschützte, architektonisch oder historisch wertvolle sowie religiöse Gebäude. Diese können von den neuen Vorschriften ausgenommen werden.

Weitere Maßnahmen:

Die Abschaffung von Öl- oder Gasheizungen bis 2040 sowie das Ende von Subventionen für fossile Heizungen ab 2025 sind wichtige Veränderungen. Die schrittweise Installation von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden ab 2027 bietet auch neue Chancen. Ab 2030 dürfen nur noch Gebäude errichtet werden, die keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen emittieren, wobei Ausnahmen möglich sind.

Handlungsbedarf:

Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ergibt sich aus dem erheblichen Beitrag von Gebäuden zum Energieverbrauch und den Treibhausgasemissionen in der EU. Gebäude tragen gemäß der Schätzungen der EU-Kommission zu etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und einem Drittel der Treibhausgasemissionen bei.

Fortschritt und Umsetzung:

Die erzielte Einigung markiert einen bedeutenden Fortschritt in den umfassenden Plänen. Obwohl die formelle Zustimmung von Parlament und EU-Staaten noch aussteht, gilt sie als wahrscheinlich, da Vertreter beider Parteien aktiv an den Verhandlungen beteiligt waren. Nach der Einigung müssen die EU-Staaten die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen.

Beratung für Immobilienbesitzer:

Als Immobilienmakler empfehle ich, sich frühzeitig über die möglichen Auswirkungen der neuen Richtlinien zu informieren. Eine rechtzeitige Evaluierung des eigenen Gebäudes in Bezug auf Energieeffizienz kann nicht nur dazu beitragen, mögliche Kosten zu planen, sondern auch die Attraktivität der Immobilie auf dem Markt steigern. Die geplanten Maßnahmen bieten auch Potenzial für Wertsteigerungen durch gezielte Modernisierungen. Es ist ratsam, sich über Fördermöglichkeiten und Steuervorteile für energetische Sanierungen zu informieren, um die finanzielle Belastung zu minimieren. Eine Zusammenarbeit mit Fachleuten, wie Energieberatern und Bauexperten, kann dabei helfen, die besten Entscheidungen für die individuelle Situation zu treffen."