Ohne Notar kein Kaufvertrag: Die Rolle von Notar und Immobilienberater beim Hauskauf

Der Gang zum Notar ist beim Immobilienkauf Pflicht! Denn erst mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar kommt der Kauf überhaupt erst zum rechtskräftigen Abschluss. Bis dahin ist es bisweilen ein langer Weg. Ein Immobilienberater bereitet Sie umfassend auf den Notartermin vor und sorgt dafür, dass auf dem Weg dorthin alles glattläuft.
Sie haben Ihre Traumhaus gefunden, die Finanzierung geklärt und möchten den Kauf nun (rechts)sicher abschließen? Für Käufer und Verkäufer gleichermaßen stellt der Notartermin respektive die Unterzeichnung des Kaufvertrags den letzten wichtigen und rechtlich notwendigen Schritt im Verkaufsprozess dar. Denn nur ein unterschriebener und vom Notar beglaubigter Vertrag ist auch wirklich rechtsverbindlich. Deshalb nimmt der Notar als unparteiischer Dritte eine wichtige Rolle im Verkaufsprozess ein. Hier erfahren Sie, wie genau der Ablauf ist und worauf Sie beim Kaufvertrag achten sollten.

Vorbereitung und Ablauf des Notartermins

In der Regel wählen Sie als Käufer den Notar aus. Das bedeutet, dass Sie auch die wesentlichen Kosten für die Arbeit des Notars tragen. Als Anhaltspunkt gilt, dass etwa 2% des Kaufpreises für Notar- und Gerichtskosten anfallen. Wenn sich Ihr Kontakt mit Notarkanzleien bisher in Grenzen gehalten hat und Sie erst einmal nicht wissen, an wen Sie sich wenden sollen, kann Ihnen auch Ihr Immobilienberater einen Notar in der Nähe empfehlen. Ist der passende Notar gefunden und sind sämtliche Angelegenheiten und Details rund um den Eigentümerwechsel geklärt, entwirft der Unparteiische einen Kaufvertrag. Dieser wird beiden Parteien idealerweise einige Wochen vor dem Termin zur Durchsicht zugestellt. Bei dem Termin selbst wird der Kaufvertrag nochmals durch den Notar laut vorgelesen. Hier besteht zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen und kleinere Änderungen vorzunehmen. Sind beide Parteien einverstanden, wird der Vertrag anschließend von Käufer und Verkäufer unterzeichnet und notariell beglaubigt. Damit ist er verbindlich. Danach kümmert sich der Notar um weitere Angelegenheiten. So informiert er etwa das zuständige Finanzamt über den Kauf der Immobilie und sorgt dafür, dass Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt werden, sodass Sie einen Grunderwerbsteuerbescheid vom zuständigen Finanzamt erhalten.

Für einen sicheren Immobilienkauf Kaufvertrag genau prüfen

In einem Kaufvertrag werden alle relevanten Regelungen, Absprachen und wichtigen Details zum Eigentümerwechsel zwischen Käufer und Verkäufer festgehalten. Bereits dann, wenn Sie den Vertrag erstmals vorab erhalten, sollten Sie diesen deshalb gründlich prüfen. Dazu gehören unter anderem Angaben und Details zu den persönlichen Daten, zu der Immobilie (auch etwa eventuelle Hypotheken oder Nutzungsrechte), Kaufpreis und Fristen sowie weitere besondere Vereinbarungen, die getroffen wurden. Selbstverständlich sollte stets der komplette Vertrag mit größter Sorgfalt geprüft werden. Schließlich geht es hier um hohe Vermögenswerte und die rechtliche Absicherung für beide Seiten. Da der Vertrag jedoch insbesondere für Laien meist nur schwer verständlich ist, sollte man im Zweifelsfall nicht zögern, sich Hilfe zu holen.

Wer bisher keine Erfahrung im Hauskauf hat und auf Nummer sichergehen will, fährt gut damit, sich Unterstützung durch einen Immobilienberater zu holen. Dieser steht Ihnen nicht nur bei Fragen zum Kaufvertrag, sondern während des gesamten Kaufprozesses mit seiner Erfahrung und seinem Fachwissen zur Verfügung.