Degressive Abschreibung (AfA) für Mietwohnungen

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Seit Ende März dieses Jahres profitieren Investoren von erheblichen steuerlichen Vorteilen durch das Wachstumschancengesetz. Diese Regelung bietet nicht nur milliardenschwere Steuerentlastungen für Unternehmen, sondern auch attraktive Anreize für Privatpersonen, die in neue Mietwohnungen investieren.

Ein zentrales Element der neuen Steuererleichterungen ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA). Käufer oder Bauherren von Mietwohnungen können nun jährlich fünf Prozent der Herstellungskosten abschreiben, im Gegensatz zu den bisherigen drei Prozent. Diese erhöhte Abschreibungsmöglichkeit bietet einen signifikanten Anreiz für Investitionen in den Wohnungsneubau.

Vorteile der degressiven AfA

Die degressive AfA ermöglicht es Ihnen als Investor, nach dem Erwerb oder der Fertigstellung der Immobilie in den ersten Jahren höhere Abschreibungen geltend zu machen. Dadurch können Sie Ihre Steuerlast schneller reduzieren und Ihre Liquidität als Investor verbessern. Gerade in den Anfangsjahren, in denen oft hohe Anfangskosten anfallen, ist diese Abschreibungsmethode besonders vorteilhaft für Sie als Kunde des Immobilienmaklers. Durch die Nutzung der degressiven AfA können Sie also von steuerlichen Vorteilen profitieren und Ihre finanzielle Situation entlasten.
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Sonder-AfA für energieeffizienten und nachhaltigen Neubau

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Zusätzlich zur degressiven AfA können Investoren von einer Sonder-AfA profitieren, wenn sie in energieeffiziente und nachhaltige Neubauten investieren. Diese Sonderabschreibung belohnt umweltfreundliches Bauen und ist ein weiterer Schritt zur Förderung grüner Investitionen. Als Investor haben Sie die Möglichkeit, von dieser Sonder-AfA zu profitieren, wenn Sie in umweltfreundliche Neubauten investieren. Für die Inanspruchnahme der Sonder-AfA müssen bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllt werden, die durch entsprechende Nachweise belegt werden können. Nutzen Sie diese Möglichkeit und setzen Sie auf nachhaltige Investitionen in die Zukunft.

Kombination der Abschreibungsmöglichkeiten

Investoren können die größte Steuerersparnis erzielen, wenn sie geschickt beide Abschreibungsmöglichkeiten kombinieren. Durch die Kombination der degressiven AfA und der Sonder-AfA können sie von einer höheren jährlichen Abschreibung sowie zusätzlichen Vorteilen für nachhaltige Bauprojekte profitieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass beide Abschreibungsarten unterschiedliche Voraussetzungen haben, die berücksichtigt werden müssen. Eine genaue Planung und die Abstimmung mit einem Steuerberater sind entscheidend, um die maximale Steuerersparnis zu erreichen. Wenn Sie diese beiden Abschreibungsmöglichkeiten gekonnt kombinieren, können Sie als Investor erhebliche Steuervorteile erzielen und Ihre Rendite optimieren. Sprechen Sie daher gerne mit unserem erfahrenen Team und lassen Sie sich individuell beraten.
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Praktisches Beispiel

Ein Investor, der eine neue Mietwohnung für 300.000 Euro baut und diese sowohl nach den Kriterien der degressiven AfA als auch nach den Vorgaben für die Sonder-AfA abschreibt, könnte im ersten Jahr 5% der Herstellungskosten, also 15.000 Euro, über die degressive AfA abschreiben. Zusätzlich könnte er, je nach den spezifischen Bedingungen der Sonder-AfA, weitere Abschreibungen geltend machen. Die genaue Höhe der Sonderabschreibung hängt von den erreichten Energieeffizienzstandards ab
Fazit: Optimale Steuerersparnis für Wohnungsinvestoren

Mit den neuen steuerlichen Regelungen werden Investitionen in Mietwohnungen wieder deutlich attraktiver. Wer die Voraussetzungen für die degressive AfA und die Sonder-AfA kennt und beide geschickt kombiniert, kann das Maximum an Steuerersparnis herausholen. Dies macht den Wohnungsneubau nicht nur finanziell lohnend, sondern fördert gleichzeitig nachhaltiges und energieeffizientes Bauen.